Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel
„Feelware sagt Danke für den SightCity Publikumspreis“

Die Feelware BV, Vogt 21, 6422RK Heerlen, Niederlande (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) veranstaltet ein Gewinnspiel mit Verlosung von Sachpreisen im Rahmen der SightCity Messe 2025 (nachfolgend „Gewinnspiel“ genannt). Das Gewinnspiel beginnt am 21.5.2025 um 00:00 Uhr und endet am 23.5.2025 um 23:59:59 Uhr. Die Verlosung findet bis zum 30.5.2025 statt. Alle Eingaben, die danach eingehen, werden nicht akzeptiert.

Durch ihre Teilnahme an diesem Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen und sind durch sie gebunden. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist nicht an einen Kauf beim Veranstalter gebunden. Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss eine Person folgende Anforderungen erfüllen: Wohnort in Deutschland; Besucher*in der SightCity Messe 2025 vom 21.5.2025 bis 23.5.2025; Abgabe eines vollständig ausgefüllten Teilnahmescheins am Messestand des Veranstalters.

Pro Person ist die Abgabe eines Teilnahmescheins zur Teilnahme gestattet. Wer Teilnahmebedingungen durch die Verwendung wechselnder oder falscher Angaben zu umgehen versucht, wird von der Verlosung der Preise ausgeschlossen. Eingaben (in großer Menge oder anderer Weise) von Handels-, Verbrauchergruppen oder Dritten werden nicht akzeptiert.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder falsche Informationen eintragen oder im Namen von anderen Personen teilnehmen. Der Veranstalter hat das Recht, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschließen, die Namen, Daten oder Sonstiges von anderen Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung nutzen, unmoralisches oder obszönes Verhalten zeigen, den Teilnahmevorgang oder das Gewinnspiel z. B. durch rechtswidrige, irreführende, bösartige oder diskriminierende Handlungen manipulieren bzw. dieses versuchen und/oder gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen.

Datenschutz

Der Empfänger der von den Teilnehmenden bereitgestellten Informationen ist der Veranstalter. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Veranstalter: Feelware BV, Vogt 21, 6422RK Heerlen, Niederlande. Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden nur unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen des Gewinnspiels. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zu dem Zweck der Abwicklung des Gewinnspiels oder der Aktion, insbesondere zur Ermittlung der Gewinner und zur Benachrichtigung der Teilnehmenden über den Ausgang des Gewinnspiels.

Zum Zweck der Herstellung der Sachpreise und zur Versendung und Zustellung von Gewinnen kann der Veranstalter nachträglich weitere Daten, z. B. die Postanschrift der Gewinner, erheben und verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung des durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel bestehenden Schuldverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO).

Teilnehmende können der Nutzung und Weitergabe der personenbezogenen Daten zur Kontaktaufnahme zum Zweck einer Produktberatung, zur Zusendung weiterer Informationen des Veranstalters und zu werblichen Zwecken zustimmen. Dies kann z. B. ein Newsletter oder Fachinformationen sein. Die Datenschutzrichtlinie des Veranstalters ist hier einsehbar: https://www.feelware.eu/rechtliches.

Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilte Anforderung können die Teilnehmenden vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind. Zudem können sie jederzeit deren Berichtigung sowie Löschung verlangen. Hierzu können sich Teilnehmer an den Datenschutzbeauftragten unter folgender Kontakt-Adresse wenden: hallo@feelware.eu

Hinweise zum Gewinn

Die Gewinner der nachrüstbaren Sprachausgabe für ein Haushaltsgerät akzeptieren, dass zur Herstellung der Sprachausgabe bestimmte Voraussetzungen an dem umzurüstenden Gerät erfüllt sein müssen. Die Sprachausgabe ist eine Sonderanfertigung, die für den Gewinner individuell hergestellt wird. Zur Herstellung ist die Übermittlung weiterer Gerätedaten und Bilder des Gerätes erforderlich. Das Haushaltsgerät selbst ist nicht Teil des Gewinns und muss vom Gewinner bereitgestellt werden.

Kommt der Veranstalter anhand der übermittelten Daten und Bilder zu dem Ergebnis, dass das Haushaltsgerät mit der Sprachausgabe ausgestattet werden kann, so teilt der Veranstalter dies dem Teilnehmenden mit und stellt den Gewinn für den Gewinner her. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann der Gewinner ein anderes Haushaltsgerät beschaffen oder den Gewinn einmalig an eine andere Person übertragen.

Jede Gewährleistung für Mängel des Gewinns wird ausgeschlossen. Eine Barauszahlung bzw. der Umtausch des Gewinns ist nicht möglich.

Gewinnerbenachrichtigung

Die Gewinner werden per Direktnachricht oder per Telefonanruf über ihren Gewinn benachrichtigt. Voraussetzung für die finale Gewinnzuteilung ist, dass der Gewinner innerhalb der nächsten 7 Tage nach Bekanntgabe des Gewinns den Gewinn akzeptiert und die notwendigen Daten zum Versand des Gewinns übermittelt. Erfolgt die Rückmeldung an den Veranstalter nicht fristgerecht, behält sich dieser das Recht vor, den Preis an andere Teilnehmende zu vergeben oder einzubehalten.

Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für verspätet eingehende, unvollständige, inkorrekt eingesandte, schadhafte oder falsch zugestellte Einsendungen, Ansprüche oder Mitteilungen, unabhängig davon, ob diese durch Fehler, Unterlassung, Veränderung, Manipulation, Löschung, Diebstahl, Zerstörung, Übertragungsunterbrechung, Kommunikationsausfall oder anderweitig bedingt wurden.

Die Durchsetzung von Ansprüchen auf den Gewinn oder anderen Ansprüchen aus dem Gewinnspiel auf dem Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle Kosten und Aufwendungen, die nicht in diesen Teilnahmebedingungen aufgeführt sind, werden von den Gewinnern getragen.

Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen dem Grunde nach nur für Schäden,

  • (a) die er oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,
  • (b) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind,
  • (c) oder wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht).

In den Fällen (a) und (b) haftet der Veranstalter der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. In anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen ist die Haftung des Veranstalters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

Die Haftungsregelungen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie unberührt.

Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters oder von diesem beauftragten Agenturen oder Dienstleistern liegen, übernehmen diese keine Haftung, insbesondere nicht für fehlgeschlagene Vorgänge, wenn aufgrund von fehlerhaften personenbezogenen Daten der Gewinn nicht zugestellt werden kann.