Finanzierung

Fördermöglichkeiten in Deutschland

Barrierefreie Haushaltsgeräte von Feelware helfen blinden und sehbehinderten Menschen, selbständig und unabhängig im eigenen Zuhause zu leben. Zur Förderung der Anschaffung solcher Geräte stehen verschiedene Förderungen und Zuschüsse bereit um Menschen mit Wohnsitz in Deutschland zu entlasten. Abhängig von der persönlichen Situation eines Menschen können unter anderem folgende Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden:

  • Leistungen der Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch 9
  • Leistungen der Pflegekasse nach Sozialgesetzbuch 11
  • Regionale Fördermöglichkeiten für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen
  • Leistungen der Berufsgenossenschaften
  • Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Opferentschädigungsgesetz

Von der Beratung bis zur Bewilligung mit dem Feelware Antrags-Service

Die Antragstellung und Durchsetzung von Rechten gegenüber Leistungsträgern stellt für viele Menschen eine große Herausforderung dar. Die Praxis zeigt, dass eine große Zahl von Leistungsberechtigten nicht die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen. Um die Barrieren im Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflegekassen abzubauen, bietet Feelware die Antragstellung und Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Seheinschränkungen als Dienstleitung an. Nach Abschluss einer Beratung zur Beurteilung der individuellen Situation übernimmt das Expertenteam von Feelware die gesamte Abwicklung von der Antragsstellung bis zur Bewilligung, so dass sich Antragsteller:innen nicht mit den Verwaltungsvorgängen auseinandersetzen müssen.

Durch die große Zahl von gestellten Anträgen haben wir sehr viel Erfahrung bei der Beantragung von Fördergeldern gesammelt. Mit unserem Fachwissen vertreten wir unsere Kunden kompetent bei der Antragstellung und erreichen sehr hohe Bewilligungsquoten von über 80%. Gerne beraten wir Dich in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten, zur Anschaffung von Feelware Produkten Förderungen zu erhalten.

Eingliederungshilfe nach dem neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX)

In Deutschland haben Menschen mit Behinderungen das Recht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dazu gehört unter anderem, möglichst selbstbestimmt im eigenen Wohnraum zu leben. Um ihre Rechte der gleichberechtigten Teilhabe wahrnehmen zu können, können Menschen mit Behinderungen Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX erhalten. Auch die Anschaffung der Feelware Audio Sprachausgabe für Elektroherde, Backöfen, Waschmaschinen und Trockner wird durch die Eingliederungshilfe gefördert, da sie Menschen mit Sehbehinderungen die selbständige Versorgung mit warmen Speisen und sauberer Kleidung ermöglichen. In den vergangenen Jahren wurden die Regelungen der Eingliederungshilfe angepasst, so dass nun ein erweiterter Personenkreis leistungsberechtigt ist. Insgesamt stellt die Eingliederungshilfe eine sehr leistungsfähige Unterstützung für Menschen mit Behinderungen dar, von der viele Menschen profitieren. Regelmäßig werden Kosten für die Feelware Audio Sprachausgabe erstattet, während die Kosten für ein Haushaltsgerät vom Kunden getragen werden müssen. Wenn ein vorhandenes Haushaltsgerät mit einer Feelware Audio Nachrüstung ausgestattet wird, so entstehen für die leistungsberechtigte Person in der Regel keine Kosten.

Leistungsberechtigte Personen

Leistungsberechtigte Personen sind Menschen mit Behinderungen oder die von Behinderungen bedroht sind und die ihren Wohnort in Deutschland haben. Menschen mit einer Sehfähigkeit von 30% und weniger gelten dabei als Menschen mit Behinderung. Ist eine Person wegen der eingeschränkten Sehfähigkeit nicht in der Lage, die eigene Wäsche zu waschen oder Speisen zu kochen, so hat sie grundsätzlich das Recht auf Unterstützung, um diese Aufgaben der selbstbestimmten Lebensführung im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst zu erledigen. Ausschlaggebend sind der Wunsch und die Fähigkeit, diese Fertigkeiten zu erhalten oder zu erwerben. Dabei ist es unerheblich, ob die Person alleine lebt oder weitere Personen im gleichen Haushalt leben.

Feelware Antrags-Service für Leistungen der Eingliederungshilfe

Die Antragstellung auf Leistungen der Eingliederungshilfe bietet Feelware als Service an, und übernimmt nach einer Eingangsberatung und Bedarfsermittlung die Antragstellung, Kommunikation mit dem Leistungsträger und die Durchsetzung der Anträge für die Leistungsberechtigten. Die Bewilligung eines Antrages hängt vom Einkommen und Vermögen der Antragstellerin ab und wird immer als Einzelfall geprüft. Entsprechende Informationen zum Einkommen, Vermögen und zu weiteren Lebensbereichen werden für jeden Antrag benötigt.

Freibeträge für Vermöge und Einkommen

Die Freibeträge für Vermögen und Einkommen wurden in der jüngsten Vergangenheit deutlich angehoben, so dass ein größerer Personenkreis leistungsberechtigt ist. Wichtig ist dabei, dass bei Anträgen von volljährigen Personen ausschließlich Einkommen und Vermögen des Antragstellers berücksichtigt werden. Das Einkommen und Vermögen von Ehe- und Lebenspartnern wird nicht berücksichtigt. Für Personen unter 18 Jahren können andere Regeln gelten.

Vermögensgrenzen

Die Vermögensgrenze wird jährlich angepasst und liegt in 2023 bei 60705€ in den alten Bundesländern und 59220€ in den neuen Bundesländern. Liegt das Vermögen darunter, kann der Antrag bewilligt werden. Zum Vermögen gehören zum Beispiel Bargeld, Kontoeinlagen, Wertpapiere, Wertgegenstände, Immobilien als Wertanlagen, Lebensversicherungen und so weiter. Nicht zum Vermögen gezählt werden Blindengeld, staatlich geförderte Altersvorsorgen und Rentenversicherungen, Hausrat, Familienerbstücke und ein angemessenes Grundstück mit einer selbstbewohnten Wohnung in Eigenbesitz.

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen zur Beurteilung eines Antrages sind abhängig von der Lebenssituation, der Einkommensart und dem Wohnort. Bezieht eine Antragstellerin Altersrente, so liegt der Einkommensfreibetrag in 2023 bei 24282€ in den alten Bundesländern und bei 23688€ in den neuen Bundesländern. Für Arbeitnehmer liegen die Beträge bei 34400€ respektive 33558€. Lebt die leistungsberechtigte Person mit ihrem Partner oder mit unterhaltsberechtigten Kindern im gleichen Haushalt, so erhöhen sich die Freibeträge. Liegt das Einkommen unter dem anwendbaren Freibetrag, so kann der Antrag bewilligt werden. Übersteigt das Einkommen der Antragstellerin den Freibetrag, so kann der Antrag dennoch bewilligt werden. In diesem Fall muss die Antragstellerin jedoch einen Eigenanteil zu den Kosten tragen. Dieser richtet sich nach der Höhe des Einkommens.

Gesamtübersicht der Freibeträge für die Eingliederungshilfe, neue und alte Bundesländer.

Freibeträge Alte Bundesländer  Neue Bundesländer
Vermögen 60705 € 59220 €
Einkommen als Arbeitnehmer 34400 € 33558 €
Einkommen als Rentner 24282 € 23688 €

Tabelle: Freibeträge für Vermögen und Einkommen für Leistungen der Eingliederungshilfe. Liegt das Einkommen über dem Freibetrag so kann trotzdem ein Leistungsanspruch bestehen und ein Eigenanteil ist als Zuzahlung durch die Antragstellerin zu leisten. Liegt das Vermögen über dem Freibetrag, so besteht in der Regel kein Leistungsanspruch. 

Fallbeispiel 1

Frau Müller ist Rentnerin, hat eine Sehfähigkeit von 12% und lebt alleine in Dresden. Frau Müller hat Angst ihren Herd zu benutzen und kocht deshalb nicht mehr. Als sie von den barrierefreien Elektroherden von Feelware erfährt, möchte sie wieder selbst kochen und stellt einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Sie reicht Ihre Unterlagen und einen Kostenvoranschlag für die Sprachausgabe zum Herd im Wert von 900€ ein. Ihr Vermögen beträgt 51000€ und liegt somit unter dem Freibetrag von 59220€. Ihr Einkommen ist eine Altersrente von 24000€, also 2000€ pro Monat, liegt also über dem Freibetrag von 23688€. Sie erhält einen positiven Bescheid und muss von den Anschaffungskosten für die Sprachausgabe lediglich einen Eigenanteil von 25€ Feelware Praxiswissen – Finanzierung, Förderung und Zuschüsse selbst tragen, weil ihr Einkommen den Freibetrag übersteigt. Der Restbetrag von 875€ wird als Leistung der Eingliederungshilfe erstattet.

Fallbeispiel 2

Herr Schmidt ist vor kurzem erblindet und lebt allein in seiner Wohnung in Erlangen. Seit der Erblindung kann er seine Waschmaschine nicht mehr bedienen. Eine Hilfsmittelberaterin weist ihn darauf hin, dass er seine Waschmaschine mit Hilfe der Feelware Audio Nachrüstung für Waschmaschinen barrierefrei ausrüsten kann und er mit Hilfe der Sprachausgabe seine Wäsche wieder selbst pflegen kann. Er nutzt den Antrags-Service von Feelware und beantragt die Feelware Audio Sprachausgabe. Monatlich erhält Herr Schmidt 1500€ Rente, also 18000€ jährlich. Weiterhin erhält er monatlich 225€ Blindengeld, von dem er Taxifahrten zum Arzt und eine Einkaufshilfe bezahlt. Da das Blindengeld nicht zum Einkommen zählt, liegt sein Einkommen unter dem Freibetrag von 24282€ und er muss im Falle einer Leistung der Eingliederungshilfe nicht mit einer Zuzahlung rechnen. Seine Ersparnisse von 50000€ hat er in Wertpapieren und Anleihen angelegt und liegt unter dem Freibetrag von 60705€. Sein Antrag auf Übernahme der behinderungsbedingten Mehrkosten wird bewilligt und er erhält die Kosten für die Sprachausgabe zum Nachrüsten für seine Waschmaschine als Leistung der Eingliederungshilfe.

Hilfsmittel zur selbstständigen Lebensführung nach Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI)

Eine weitere Möglichkeit zur Förderung ist die Leistung für Hilfsmittel zur selbstständigen Lebensführung nach dem elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Demnach können pflegebedürftige Menschen einen Zuschuss der Pflegeversicherung erhalten, um Hilfsmittel zu finanzieren, die eine möglichst selbstständige Lebensführung ermöglichen. Gefördert werden unter anderem Anpassungen der Haushaltseinrichtung, die durch die Behinderung einer Person notwendig sind, wie z.B. die Sprachausgabe für Haushaltsgeräte von Feelware.

Berechtigte Personen und Leistungsumfang

Leistungsberechtigt sind Personen die pflegebedürftig sind und einen Pflegegrad haben. Dabei ist es unerheblich welchen Pflegegrad sie haben. Pro Person werden bis zu 4000€ Zuschuss von der Pflegekasse geleistet. Der Zuschuss kann in der Regel pro Person einmalig abgerufen werden. Wird der Antrag bewilligt, so trägt die Pflegekasse die behinderungsbedingten Mehrkosten wie die Feelware Audio Sprachausgabe bis zu einem Betrag von 4000€. Die Kosten für ein Haushaltsgerät, wie z.B. eine Waschmaschine müssen in der Regel vom Versicherten getragen werden. Wenn ein vorhandenes Haushaltsgerät mit einer Feelware Audio Nachrüstung ausgestattet wird, so entstehen für die leistungsberechtigte Person in der Regel keine Kosten.

Weitere Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen

Neben den Leistungen der Eingliederungshilfe und den Pflegekassen gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, Zuschüsse und Darlehen für die Anschaffung von Feelware-Produkten zu erhalten.

Regionale Förderungen für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen

Viele Städte und Gemeinden bieten Förderprogramme an, um barrierefreies und altersgerechtes Wohnen zu finanzieren. Informationen über solche Förderungen werden über die örtlichen Wohnraumförderstellen und Wohnberatungen des Landkreises, der Stadt oder der Gemeinde bereitgestellt.

Wohnberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. - Wohnberatungsstellen (wohnungsanpassung-bag.de)

Berufsgenossenschaften

Wenn die Sehfähigkeit in Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls eingeschränkt ist, so können Zuschüsse für barrierefreie Haushaltsgeräte durch den zuständigen Unfallversicherungsträger oder der Berufsgenossenschaft geleistet werden.

Versorgung von Opfern von Gewalttaten und Kriegsopfern

Menschen, die in Folge einer Gewalttat oder durch kriegerische Handlungen ihre Sehkraft verloren haben, können finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von barrierefreien Haushaltsgeräten erhalten. Die Versorgungsämter leisten für diese Menschen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Wichtiger Hinweis

Die Inhalte und Hinweise in diesem Dokument sind unverbindlich, haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und stellen keine Rechtsauskunft dar. Komplexe rechtliche Regelungen wurden in den Darstellungen vereinfacht, um wichtige Zusammenhänge klarer darstellen zu können. Die dargestellten Informationen beruhen auf praktischen Erfahrungen der Autoren und deren Verständnis der behandelten Themen im Zusammenhang mit der Förderung von barrierefreien Haushaltsgeräten. 

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