- Was ist Blindengeld?
- Voraussetzungen für Blindengeld
- Schritt-für-Schritt: Blindengeld beantragen
- Wo beantragt man Blindengeld?
- Häufige Fragen (FAQ)
- Weitere Hilfen & Tipps
Menschen mit einer schweren Sehbehinderung oder vollständiger Blindheit stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen. Um diese besser bewältigen zu können, gibt es in Deutschland das Blindengeld – eine staatliche finanzielle Unterstützung, die helfen soll, die Mehrkosten durch die Behinderung auszugleichen.
In diesem Artikel erklären wir Dir, wie Du erfolgreich Blindengeld beantragen kannst. Da die Regelungen je nach Bundesland variieren, zeigen wir dir außerdem, wo du dich informieren und den Antrag stellen kannst.
Was ist Blindengeld?
Blindengeld ist eine finanzielle Leistung für Menschen, die blind oder hochgradig sehbehindert sind. Es dient dazu, die zusätzlichen Aufwendungen, die durch die Sehbehinderung entstehen, auszugleichen.
Unterschiede zu anderen Leistungen
- Blindengeld ist keine Sozialhilfe im engeren Sinne.
- Es unterscheidet sich vom Pflegegeld oder der Erwerbsminderungsrente.
- Es ist unabhängig von Pflegegrad oder Erwerbsstatus.
Länderspezifische Regelung
Blindengeld ist Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Gesetze und Auszahlungshöhen. Informiere dich deshalb beim zuständigen Sozialamt oder auf den Webseiten deines Bundeslandes.
Voraussetzungen für Blindengeld
Medizinische Voraussetzungen
Personen, die blind im Sinne des Gesetzes sind, können Blindengeld erhalten. In der Regel ist das der Fall, wenn weniger als 2% Sehfähigkeit vorliegt. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen um Blindengeld oder Sehbehindertengeld zu erhalten, findest Du in unserem Artikel: Ab wieviel Sehkraft bekommt man Blindengeld? Dort erfährst Du auch, wie hoch das Blindengeld in Deinem Bundesland ist.
Hier die wichtigsten Voraussetzungen für Blindengeld in Kürze:
- Gesetzlich blind ist, wer einen Visus unter 0,02 auf dem besseren Auge hat.
- Auch stark eingeschränktes Gesichtsfeld kann zur Anerkennung führen.
- Ein ärztliches Gutachten vom Augenarzt oder Gesundheitsamt ist erforderlich um Blindheit nachzuweisen.
Wohnsitz
Der Hauptwohnsitz muss im Bundesland liegen, in dem Blindengeld beantragt wird.
Keine Doppelförderung
Blindengeld kann auf andere Leistungen angerechnet werden, z. B. Hilfe zur Pflege.
Schritt-für-Schritt: Blindengeld beantragen
1. Antragsformular besorgen
Die Antragsunterlagen erhältst Du beim zuständigen Sozialamt oder online auf den Seiten der zuständigen Leistungsträger der Bundesländer. Eine Liste mit Links zu den Antragsformularen für Blindengeld findest Du weiter unten in diesem Artikel im Abschnitt: Wo beantragt man Blindengeld?
2. Ärztliches Gutachten einholen
Ein Augenarzt oder ein Amtsarzt vom Gesundheitsamt kann Dir ein Gutachten ausstellen, aus dem hervorgeht, dass Blindheit vorliegt. Es muss genaue Angaben zu Visus und Gesichtsfeld enthalten.
3. Unterlagen zusammenstellen
- Antragsformular ausfüllen
- Ärztliches Gutachten als Nachweis der Blindheit
- Personalausweis/Meldebescheinigung
- Bankverbindung auf die das Blindengeld überwiesen werden soll
- Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
- Nachweis über Pflegegrad (wenn vorhanden)
4. Antrag einreichen
Einreichung per Post, persönlich oder ggf. online möglich.
5. Wartezeit & Bescheid
Die Bearbeitungsdauer liegt meist bei 4 bis 12 Wochen. Du erhältst einen schriftlichen Bescheid.
Wo beantragt man Blindengeld?
Deine Antragsunterlagen kannst Du bei jedem Amt, der Kreisverwaltung oder der Stadtverwaltung an Deinem Wohnort abgeben. Von dort wird Dein Antrag an den zustädnigen Leistungsträger weitergeleitet. Um die Bearbeitung des Antrags zu beschleunigen, kannst Du Deinen Antrag in vielen Bundesländern auch online einreichen. Hier findest Du die Links zu den Anträgen und den Stellen, die Deinen Antrag auf Blindengeld bearbeiten:
- Antrag Blindengeld Baden-Württemberg
- Antrag Blindengeld Bayern
- Antrag Blindengeld Berlin
- Antrag Blindengeld Brandenburg
- Antrag Blindengeld Bremen
- Antrag Blindengeld Hamburg
- Antrag Blindengeld Hessen
- Antrag Blindengeld MV Mecklenburg-Vorpommern
- Antrag Blindengeld NS Niedersachsen
- Antrag Blindengeld NRW Nordrhein-Westfalen: In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Stellen, die für die Bearbeitung des Blindengeldes zuständig sind. Je nach Wohnort erhältst Du die Antragsunterlagen vom Landschaftverband Rheinland (LVR) oder vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
- Antrag Blindengeld RLP Rheinland-Pfalz
- Antrag Blindengeld Saarland
- Antrag Blindengeld Sachsen
- Antrag Blindengeld Sachsen-Anhalt
- Antrag Blindengeld Schleswig-Holstein
- Antrag Blindengeld Thüringen
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt Blindengeld als Einkommen?
Nein, es ist in der Regel steuerfrei und wird nicht als Einkommen angerechnet.
Kann ich Blindengeld im Ausland beziehen?
Nur mit Wohnsitz in Deutschland. Längere Auslandsaufenthalte können zum Wegfall der Leistung führen.
Was tun bei Ablehnung?
- Widerspruch einlegen innerhalb eines Monats
- Sozialgerichtliche Klage bei erneuter Ablehnung
- Rechtsberatung durch Sozialverbände oder Anwälte für Sozialrecht
Weitere Hilfen & Tipps
Kostenlose Beratung
Informationen über Ansprechpartner und Beratungsstellen, die Dich unterstützen können, findest Du in unserem Blogartikel Leben mit Sehbehinderung oder Blindheit.
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV)
- Regionale Blindenvereine
- Behindertenbeauftragte der Städte und Landkreise
Fazit
Blindengeld ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit Sehbehinderung. Auch wenn die Antragstellung mit etwas Aufwand verbunden ist, lohnt sich der Schritt. Mit den richtigen Informationen und guter Vorbereitung kann der Antrag erfolgreich gestellt werden.
Nutze die vorhandenen Beratungsangebote – sie helfen dir kompetent und kostenfrei.