In diesem Artikel erhältst Du Antworten auf diese Fragen rund um das Thema Blindengeld:
Was sind Blindengeld, Sehbehindertengeld und Blindenhilfe für Leistungen?
Wer hat Anspruch auf Blindengeld?
Wer hat Anspruch auf Sehbehindertengeld?
Wozu wird Blindengeld und Sehbehindertengeld verwendet?
Wie kannst Du Blindengeld beantragen?
Wird das Blindengeld gekürzt, wenn man einen Pflegegrad hat?
Wie hoch ist das Blindengeld in Deinem Bundesland?
Was sind Blindengeld, Blindenhilfe und Sehbehindertengeld?
Blinde und sehbehinderte Menschen stehen im Alltag vor vielen Herausforderungen und müssen oft mit Einschränkungen kämpfen. Um diese Nachteile besser ausgleichen zu können, können blinde und hochgradig sehbehinderte Personen in Deutschland Blindengeld und Sehbehindertengeld erhalten. Die Leistung wird monatlich von dem Bundesland ausgezahlt, in dem die betroffene Person lebt.
Blindengeld und Sehbehindertengeld werden unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen gezahlt.
Der Unterschied zwischen Blindengeld und Blindenhilfe
Anders als das Blindengeld ist Blindenhilfe abhängig vom Einkommen und Vermögen. Personen mit starken Sehbehinderungen oder Blindheit können Blindenhilfe erhalten, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Blindengeld wird auf die Blindenhilfe angerechnet, so dass man das Blindengeld erhält und zusätzlich einen Teil der Blindenhilfe erhalten kann.
Ab wie viel Sehkraft bekommt man Blindengeld? Ab wieviel Dioptrien ist man blind?
Blindengeld kann man erhalten, wenn man die folgenden Kriterien erfüllt:
- Die Sehkraft des besser sehenden Auges beträgt weniger als 2% oder Visus 0,02
- Der Wohnort und Lebensmittelpunkt ist in Deutschland
Viele Menschen Fragen sich: Ab wie viel Sehkraft bekommt man Blindengeld? Blindengeld kann von Menschen beantragt werden, die blind im Sinne des Gesetzes sind. Blindheit liegt vor, wenn die Sehfähigkeit 0,02 (umgangssprachlich auch 2%) oder weniger beträgt. Auch Menschen, deren Gesichtsfeld weniger als 5° beträgt, gelten als blind. Auch Mischformen von geringer Sehfähigkeit und starken Verengungen des Gesichtsfeldes können bedeuten, dass eine Person als blind gilt.
Eine Person gilt als blind, wenn ein Augenarzt die Blindheit festgestellt hat.
Kann man Blindengeld erhalten, wenn man auf einem Auge blind ist?
In der Regel gilt ein Mensch nur dann als blind, wenn die Sehfähigkeit auf beiden Augen weniger als 2% beträgt. Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich Blindengeld zu erhalten, wenn man auf einem Auge blind ist und das andere Auge eine höhere Sehfähigkeit hat.
Erhält man Blindengeld bei Makuladegeneration?
Für Menschen mit Makuladegenration gelten die gleichen Voraussetzungen zum Erhalt von Blindengeld wie bei anderen Augenerkrankungen. Eine Person kann also auch Blindengeld bei Makuladegeneration erhalten, wenn ihre Sehfähigkeit weniger als 2% beträgt oder wenn ein Augenarzt aus anderen Gründen festgestellt hat, dass die Person als blind einzustufen ist.
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Ab wie viel Sehkraft bekommt man Sehbehindertengeld?
So wie blinde Menschen Blindengeld erhalten können, gibt es auch finanzielle Hilfen für sehbehinderte Menschen, nämlich das Sehbehindertengeld. Ähnlich wie beim Blindengeld müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Um Sehbehindertengeld zu erhalten, muss außerdem ein entsprechender Antrag gestellt werden. Viele Menschen mit Seheinschränkungen fragen sich deshalb: Ab wann ist man sehbehindert? Ab wann bekommt man Sehbehindertengeld?
Sehbehindertengeld Voraussetzungen
Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung können Sehbehindertengeld beantragen. Eine hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn die Sehfähigkeit 0,05 (5%) oder weniger beträgt.
Menschen deren Sehfähigkeit mehr als 5% beträgt, gelten nicht als hochgradig sehbehindert und haben deshalb keinen Anspruch auf Sehbehindertengeld.
Wozu sind Blindengeld und Sehbehindertengeld gedacht?
Blindengeld und Sehbehindertengeld sollen dazu beitragen, die höheren Lebenshaltungskosten auszugleichen, die aufgrund der Seheinschränkungen entstehen. Dazu gehören Dienstleistungen und Produkte, die blinde und sehbehinderte Menschen im Gegensatz zu normal sehenden Menschen benötigen. Dazu gehören unter anderem:
- Assistenzleistungen, z.B. zum Einkaufen, zum Vorlesen von Post oder zur Begleitung, z.B. bei Arztbesuchen oder Freizeitbeschäftigungen
- Bücher in Blindenschrift oder in hörbarer Form
- Taxifahrten
- Reinigungshilfen für den Haushalt
Blindengeld beantragen
Checkliste: Unterlagen für den Blindengeld-Antrag
Um Blindengeld zu beantragen benötigt man die folgenden Dokumente und Informationen:
- Nachweis der Identität: Kopie vom Ausweis oder Pass oder Bund ID
- Einen Nachweis der Blindheit, z.B. eine Bescheinigung vom Augenarzt
- Der Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen Bl
- Der Bescheid, mit dem der Schwerbehindertenausweis versendet wurde
- Die Daten des Kontos, auf das das Blindengeld gezahlt werden soll
- Bei Pflegegrad: Bescheid der Pflegekasse über Pflegegrad
- Wenn eine Person den Antrag stellt: Vollmacht
- Antragsformulare ausgefüllt
Weitere Dokumente und Informationen können notwendig sein, wenn z.B. der Antrag für Minderjährige gestellt wird oder wenn der Antrag durch eine gesetzliche Betreuungsperson gestellt wird.
In einigen Bundesländern, z.B. in Bayern und NRW kann man die Antragsformulare online finden und auch online ausfüllen. Der Antrag auf Blindengeld kann aber auch formlos, das heißt ohne Antragsformulare gestellt werden.
Wo wird das Blindengeld beantragt?
Der Antrag auf Blindengeld kann grundsätzlich bei jeder Behörde, der Gemeinde oder der Kreisverwaltung eingereicht werden und wird von dort an die zuständige Stelle weitergeleitet.
In den Bundesländern gibt sind unterschiedliche Stellen für die Antragsbearbeitung zuständig. In NRW kümmern sich die beiden Landschaftsverbände um das Blindengeld. In Hessen ist es z.B. der Landeswohlfahrtsverband und in Bayern ist das ZFBS zuständig.
Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung
Weitere Informationen und Beratung zur Antragstellung bietet der Blindenverein und die Beratungsstelle in Deiner Nähe. Kontaktinformationen der findest Du in unserem Blogartikel: Leben mit Sehbehinderung
Wird Pflegegeld vom Blindengeld abgezogen?
Blindengeld und Blindenhilfe werden gekürzt, wenn eine Person auch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhält. Die Verminderung des Blindengeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der Person und dem Bundesland, in dem die Person wohnt.
Blindengeld und Pflegegrad 2
Die Anrechnung des Pflegegeldes auf das Blindengeld unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern. Bei Pflegegrad 2 beträgt die Anrechnung des Pflegegeldes auf das Blindengeld meist etwa 50%. In NRW beispielsweise ist wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 mit 54% angerechnet, während in Bayern 46% angerechnet werden.
Blindengeld und Pflegegrad 3
Bei höheren Pflegegraden wie Pflegegrad 3 bis 5 wird das Pflegegeld zu einem anderen Anteil auf das Blindengeld angerechnet als bei Pflegegrad 2. Auch hier unterscheidet sich die Anrechnung in den verschiedenen Bundesländern. In NRW beispielsweise ist wird das Pflegegeld bei den Pflegegraden 3 bis 5 mit 29% angerechnet, während in Bayern 33% angerechnet werden.
Weiter unten sind die Beträge des Blindengeldes nach Kürzung für die verschiedenen Bundesländer und Pflegegrade aufgelistet.
Wie hoch ist das Blindengeld in Deinem Bundesland?
Die Höhe des Blindengeldes und des Sehbehindertengeldes unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern und ist auch vom Alter des Berechtigten abhängig.
Außerdem werden Pflegeleistungen für Menschen mit Pflegegrad auf das Blindengeld angerechnet, so dass sich das Blindengeld verringert, wenn eine Person Pflegeleistungen erhält.
Nachfolgend findest Du eine Übersicht über das Blindengeld und Sehbehindertengeld in den verschiedenen Ländern. Die genannten Beträge stellen die monatliche Zahlung dar. Alle Angaben sind ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Hier findest Du Informationen zum Blindengeld in Deinem Bundesland:
Blindengeld Mecklenburg-Vorpommern
Blindengeld NRW Nordrhein-Westfalen
Blindengeld Schleswig-Holstein
Blindengeld Baden-Württemberg
Für Volljährige ab 18 Jahre beträgt das Blindengeld in Baden-Württemberg:
- Blindengeld ohne Pflegegrad 410€ monatlich.
- Blindengeld mit Pflegegrad 2: 257,28€
- Blindengeld mit Pflegegrad 3 bis 5: 220,91
Für Minderjährige bis 18 Jahre beträgt das Blindengeld in Baden-Württemberg:
- Blindengeld ohne Pflegegrad: 205€
- Blindengeld mit Pflegegrad 2: 132,32€
- Blindengeld mit Pflegegrad 3 bis 5: 115,08€
Antrag Blindengeld Baden-Württemberg: In den Bürgerbüros der Stadtverwaltungen, Landkreise und Gemeinden erhältst Du die Antragsunterlagen und kannst dort auch Blindengeld beantragen.
Den Online-Antrag Blindengeld Baden-Württemberg findest Du hier: Blindenhilfe beantragen - Serviceportal Baden-Württemberg
Blindengeld Bayern
Unabhängig vom Alter beträgt das Blindengeld in Bayern 748€ monatlich.
- Blindengeld mit Pflegegrad 2: 595,28€
- Blindengeld mit Pflegegrad 3 bis 5: 558,91€
Sehbehindertengeld Bayern
Unabhängig vom Alter beträgt das Sehbehindertengeld in Bayern 214,80€ monatlich.
- Sehbehindertengeld mit Pflegegrad 2: 71,68€
- Sehbehindertengeld mit Pflegegrad 3 bis 5: 35,31€
Antrag Blindengeld Bayern: Den Online-Antrag Blindengeld Bayern findest Du hier: Blindenhilfe online beantragen - BayernPortal
Blindengeld Berlin
Ab dem Alter von einem Jahr erhalten blinde Menschen in Berlin ein Blindengeld von 704,22€ monatlich.
- Blindengeld mit Pflegegrad 2: 551,50€
- Blindengeld mit Pflegegrad 3 bis 5: 515,13€
Sehbehindertengeld Berlin
- Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Berlin ab dem Alter von einem Jahr ein Sehbehindertengeld von 176,06€ monatlich.
- Sehbehindertengeld mit Pflegegrad 2 bis 5: 88,03€
Antrag Blindengeld Berlin: Den Online-Antrag Blindengeld Berlin findest du hier: Beihilfe-Portal
Blindengeld Brandenburg
In Brandenburg erhalten blinde Personen ohne Pflegegrad ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld in Höhe von 425€ monatlich.
- Volljährige mit Pflegegrad 2: 272,58€
- Volljährige mit Pflegegrad 3: 235,91€
Minderjährige Personen erhalten ab dem 1. Lebensjahr und bis zum 18. Lebensjahr in Brandenburg ein Blindengeld in Höhe von 212,50€ ohne Pflegegrad im Monat.
- Minderjährige mit Pflegegrad 2: 59,78€
- Minderjährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 23,41€
Blindengeld Bremen
In Bremen erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld ohne Pflegegrad in Höhe von 517,61€ im Monat.
- Volljährige mit Pflegegrad 2: 185,61€
- Minderjährige Personen erhalten ab dem 1. Lebensjahr und bis zum 18. Lebensjahr in Bremen ein Blindengeld in Höhe von 258,81€ monatlich.
Antrag Blindengeld Bremen: Den Online-Antrag Blindengeld Bremen findest du hier: Blindenhilfe beantragen
Blindengeld Hamburg
In Hamburg erhalten blinde Personen unabhängig von ihrem Alter ein Blindengeld ohne Pflegegrad in Höhe von 670,43€ monatlich.
- Volljährige mit Pflegegrad 2: 516,16€
- Volljährige mit Pflegegrad 3bis 5: 477,84€
Antrag Blindengeld Hamburg: Den Online-Antrag BlindengeldHamburg findest du hier: Blindengeld - hamburg.de
Blindengeld Hessen
In Hessen erhalten volljährige Personen ein Blindengeld ohne Pflegegrad in Höhe von 757,04€ monatlich.
- Volljährige mit Pflegegrad 2: 604,32€
- Volljährige mit Pflegegrad 3: 567,95€
Minderjährige Personen erhalten ab dem 1. Lebensjahr und bis zum 18. Lebensjahr in Hessen ein Blindengeld ohne Pflegegrad in Höhe von 440,90€ im Monat.
- Minderjährige mit Pflegegrad 2: 364,54€
- Minderjährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 346,36€
Sehbehindertengeld Hessen
In Hessen erhalten hochgradig sehbehinderte Personen ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld ohne Pflegegrad in Höhe von 227,11€ monatlich.
- Volljährige mit Pflegegrad 2: 181,30€
- Volljährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 170,39€
Minderjährige Personen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten bis zum 18. Lebensjahr in Hessen ein Blindengeld ohne Pflegegrad in Höhe von 132,27€ im Monat.
- Minderjährige mit Pflegegrad 2: 55,91€
- Minderjährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 37,73€
Antrag Blindengeld Hessen: Den Online-Antrag Blindengeld Hessen findest du hier: Landeswohlfahrtsverband Hessen: Blindenhilfe
Blindengeld Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern erhalten volljährige Personen ein Blindengeld ohne Pflegegrad von 430€ monatlich.
- Volljährige mit Pflegegrad 2: 301,85€
- Volljährige mit Pflegegrad 3: 268,99€
- Volljährige mit Pflegegrad 4: 238,74€
- Volljährige mit Pflegegrad 5: 238,71€
Minderjährige blinde Personen erhalten in Mecklenburg-Vorpommern ein Blindengeld Pflegegrad von 273,05€ im Monat.
- Minderjährige mit Pflegegrad 2: 144,90€
- Minderjährige mit Pflegegrad 3: 112,04€
- Minderjährige mit Pflegegrad 4: 81,80€
- Minderjährige mit Pflegegrad 5: 81,76€
Sehbehindertengeld Mecklenburg-Vorpommern
- In Mecklenburg-Vorpommern erhalten volljährige Personen mit hochgradiger Sehbehinderung ein Sehbehindertengeld von 107,50€ monatlich.
- Minderjährige Personen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten in Mecklenburg- Vorpommern ein Sehbehindertengeld von 68,28€ im Monat.
Blindengeld Niedersachsen
In Niedersachsen erhalten blinde Personen unabhängig von ihrem Alter ein Blindengeld in Höhe von 410€ monatlich.
- Volljährige mit Pflegegrad 2: 275€
- Volljährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 245€
Antrag Blindengeld Niedersachsen: Den Online-Antrag Blindengeld Niedersachsen findest du hier: Serviceportal Niedersachsen
Blindengeld NRW Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen beträgt das Blindengeld für volljährige blinde Menschen zwischen dem 18. und dem 60. Lebensjahr 880,28€ monatlich.
- Volljährige zwischen 18 und 60 Jahren mit Pflegegrad 2: 701€
- Volljährige zwischen 18 und 60 Jahren mit Pflegegrad 3 bis 5: 714,11€
Für volljährige blinde Menschen ab dem 60. Lebensjahr beträgt das Blindengeld 473€ im Monat.
- Volljährige ab 60 Jahren mit Pflegegrad 2: 293,72€
- Volljährige ab 60 Jahren mit Pflegegrad 3 bis 5: 306,83€
In Nordrhein-Westfalen beträgt das Blindengeld für minderjährige blinde Menschen bis zum 18. Lebensjahr 440,90€ monatlich.
Sehbehindertengeld NRW Nordrhein-Westfalen
- Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in NRW nach Vollendung des 16. Lebensjahres 77€ monatlich.
Antrag Blindengeld NRW:
Den Online-Antrag Blindengeld NRW des Landschaftsverband Westfalen-Lippe findest du hier: Blindengeld / Hilfe für hochgradig Sehbehinderte - Serviceportal Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Den Online-Antrag Blindengeld NRW des Landschaftsverband Rheinland findest Du hier: Online-Antrag auf Blindengeld | LVR-Beratungskompass
Blindengeld RLP Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld in Höhe von 410€ monatlich.
- Volljährige mit Pflegegrad 2: 257,28€
- Volljährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 220,91€
Minderjährige blinde Personen erhalten bis zum 18. Lebensjahr in Rheinland-Pfalz ein Blindengeld in Höhe von 205€ im Monat.
- Minderjährige mit Pflegegrad 2: 52,28€
- Minderjährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 15,91€
Blindengeld Saarland
Im Saarland erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld in Höhe von 450€ monatlich.
- Volljährige mit Pflegegrad 2: 296,28€
- Volljährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 257,47€
Minderjährige blinde Personen erhalten bis zum 18. Lebensjahr im Saarland ein Blindengeld in Höhe von 317€ im Monat.
- Minderjährige mit Pflegegrad 2: 164,28€
- Minderjährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 127,91€
Antrag Blindengeld Saarland: Den Online-Antrag Blindengeld Saarland findest du hier: Blindheitshilfe - saarland.de
Blindengeld Sachsen
In Sachsen beträgt das Blindengeld für blinde Menschen ab dem 14. Lebensjahr 380€ monatlich.
- Personen ab 14 Jahren mit Pflegegrad 2: 247,20€
- Personen ab 14 Jahren mit Pflegegrad 3: 208,10€
- Personen ab 14 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5: 190€
In Sachsen beträgt das Blindengeld für minderjährige blinde Menschen bis zum 14. Lebensjahr 285€ monatlich.
- Personen bis 14 Jahren mit Pflegegrad 2: 152,20€
- Personen bis 14 Jahren mit Pflegegrad 3, 4 und 5: 142,50€
Sehbehindertengeld Sachsen
- Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten 100€ monatlich.
Antrag Blindengeld Sachsen: Den Online-Antrag Blindengeld Sachsen findest du hier: Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche beantragen - Amt24
Blindengeld Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld ohne Pflegegrad in Höhe von 443,84€ im Monat.
- Volljährige mit Pflegegrad 2: 291,12€
- Volljährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 254,75€
Minderjährige blinde Personen erhalten bis zum 18. Lebensjahr in Sachsen-Anhalt ein Blindengeld ohne Pflegegrad in Höhe von 308,23€ im Monat.
- Minderjährige mit Pflegegrad 2: 155,51€
- Minderjährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 119,14€
Sehbehindertengeld Sachsen-Anhalt
- Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Sachsen-Anhalt 61,30€ monatlich.
Antrag Blindengeld Sachsen-Anhalt: Den Online-Antrag Blindengeld Sachsen-Anhalt findest du hier: Antragsformulare
Blindengeld Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr ein Blindengeld ohne Pflegegrad in Höhe von monatlich 300€.
- Volljährige mit Pflegegrad 2: 167,20€
- Volljährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 70,80€
Minderjährige blinde Personen erhalten bis zum 18. Lebensjahr in Schleswig-Holstein ein Blindengeld ohne Pflegegrad in Höhe von 200€ im Monat.
- Minderjährige mit Pflegegrad 2: 173,44€
- Minderjährige mit Pflegegrad 3 bis 5: 154,16€
Blindengeld Thüringen
- Unabhängig vom Alter beträgt das Blindengeld ohne Pflegegrad in Thüringen 472€ monatlich.
- Blindengeld mit Pflegegrad 2: 215,23€
- Blindengeld mit Pflegegrad 3 bis 5: 150,45€
Antrag Blindengeld THüringen: Den Online Antrag findest du hier: Antrag auf Gewährung von Sinnesbehindertengeld nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG)
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Titelbild Euro Münzen: Unsplash