„Ab wieviel Sehkraft bekommt man Blindengeld?“ Ist eine Person von einer schweren Sehbehinderung betroffen oder erblindet, stellt sich oft diese Frage. In diesem Artikel erhältst Du Informationen zum Blindengeld und zum Sehbehindertengeld in Deinem Bundesland.
Blinde und sehbehinderte Menschen stehen im Alltag vor vielen Herausforderungen und müssen oft mit Einschränkungen kämpfen. Durch finanzielle Leistungen wie dem Blindengeld und der Blindenhilfe über Vergünstigungen im öffentlichen Personenverkehr und beim Autofahren bis hin zu kostenlosen Hilfsmitteln und der Möglichkeit, behindertengerechte Toiletten zu nutzen.
In diesem Artikel möchten wir einen Überblick über die wichtigsten Förderungen und Vergünstigungen für blinde und sehbehinderte Menschen geben. Wir erklären, welche Leistungen es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie man sie beantragen kann.
Definition Blindheit und Sehbehinderung
Bevor wir uns den Förderungen und Vergünstigungen widmen, ist es wichtig zu klären, was unter Blindheit und Sehbehinderung verstanden wird. In Deutschland gelten folgende Definitionen.
Blindheit liegt vor wenn die Sehfähigkeit 0,02 (umgangssprachlich auch 2%) oder weniger beträgt. Auch Menschen deren Gesichtsfeld weniger als 5° beträgt gelten als blind. Auch Mischformen von geringer Sehfähigkeit und starken Verengungen des Gesichtsfeldes können bedeuten, dass eine Person als blind gilt.
Eine hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn die Sehfähigkeit 0,05 (5%) oder weniger beträgt.
Eine Person gilt als sehbehindert wenn die Sehfähigkeit 0,3 (30%) oder weniger beträgt.
Blindengeld und Sehbehindertengeld
Das Blindengeld ist eine finanzielle Unterstützung für blinde Menschen. Es soll dazu beitragen, die höheren Lebenshaltungskosten auszugleichen, die aufgrund der Blindheit entstehen. Die Höhe des Blindengeldes unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern und ist auch vom Alter des Berechtigten abhängig.
Das Sehnehindertengeld hat den gleichen Zweck und wird in einigen Bundesländern an Menschen mit hochgradigen Sehbehinderungen ausgezahlt.
Übersicht Blindengeld in den verschiedenen Ländern. Die genannten Beträge stellen die monatliche Zahlung dar. Alle Angaben sind ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Blindengeld Baden-Württemberg
Minderjährige: 205€; Volljährige bis 60 Jahre: 410€; Volljährige über 60 Jahre: 410€.
Blindengeld Bayern
Unabhängig vom Alter beträgt das Blindengeld 685€ monatlich.
Blindengeld Berlin
Unabhängig vom Alter beträgt das Blindengeld 645,12€ monatlich.
Sehbehindertengeld Berlin
Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten nach Vollendung des ersten Lebensjahres 161,28€ monatlich.
Blindengeld Brandenburg
Minderjährige: 172,90€; Volljährige: 345,80€.
Blindengeld Bremen
Minderjährige: 237,09€; Volljährige: 474,17€.
Blindengeld Hamburg
Unabhängig vom Alter beträgt das Blindengeld 614,17€ monatlich.
Blindengeld Hessen
Minderjährige: 403,89€; Volljährige: 693,50€.
Sehbehindertengeld Hessen für hochgradig sehbehinderte Personen
Minderjährige: 121,17€; Volljährige: 208,05€.
Blindengeld Mecklenburg-Vorpommern
Minderjährige: 273,05€; Volljährige: 430€.
Sehbehindertengeld Mecklenburg-Vorpommern für hochgradig sehbehinderte Personen
Minderjährige: 68,28€; Volljährige: 107,50€.
Blindengeld Niedersachsen
Unabhängig vom Alter beträgt das Blindengeld 410€ monatlich.
Sehbehindertengeld Niedersachsen
Blindengeld Nordrhein-Westfalen
Minderjährige: 403,89€; Volljährige bis 60 Jahre: 635,76€; Volljährige über 60 Jahre: 473€.
Sehbehindertengeld Nordrhein-Westfalen
Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten nach Vollendung des 16. Lebensjahres 77€ monatlich.
Blindengeld Rheinland-Pfalz
Minderjährige: 205€; Volljährige: 410€
Blindengeld Saarland
Minderjährige: 317€; Volljährige: 450€.
Blindengeld Sachsen
Menschen unter 14 Jahre: 285€; Ab Vollendung des 14 Lebensjahres: 380€;
Sehbehindertengeld Sachsen
Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten 100€ monatlich.
Blindengeld Sachsen-Anhalt
Minderjährige: 278,44€; Volljährige: 400,94€.
Sehbehindertengeld Sachsen-Anhalt
Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten 57,91€ monatlich.
Blindengeld Schleswig-Holstein
Minderjährige: 200€; Volljährige: 300€.
Blindengeld Thüringen
Unabhängig vom Alter beträgt das Blindengeld 400€ monatlich.
Beratung zu Blindengeld, Blindenhilfe und weiteren Leistungen
Um Beratung zum Blindengeld und andere Leistungen für blinde und sehbehinderte Menschen zu erhalten, wenden Sie sich am besten an den jeweiligen Landesverband des Blinden- und Sehbehindertenverbandes. Die Vereine sind ideale Ansprechpartner und stellen versierte Beraterinnen und Berater zur Verfügung.
Förderung und Leistungen für barrierefreie Haushaltsgeräte
Blinde und sehbehinderte Menschen haben auch das Recht auf Hilfe auf Unterstützung, um gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Bundesteilhabegesetz, das in Sozialgesetzbuch 9 umgesetzt wird.
Unterstützung zur gleichberechtigten Teilhabe umfasst verschiedene Bereiche des Lebens, z.B. Teilhabe an Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben und auch soziale Teilhabe. Zur sozialen Teilhabe gehört auch die Teilhabe am häuslichen Leben und die selbstständige Lebensführung. Um einem Menschen mit Sehbehinderung die selbstständige Lebensführung zu ermöglichen, können z.B. die Kosten für die barrierefreie Umrüstung von Haushaltsgeräten als Leistung zur gleichberechtigten Teilhabe erbracht werden.
Alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten um Haushaltsgeräte sehbehindertengerecht auszurüsten findest Du hier: LINK Förderung
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Titelbild Euro Münzen: Unsplash