Blindengeld 2026: Wer bekommt wie viel — und wie stelle ich den Antrag?

Blindengeld 2026: Wer bekommt wie viel — und wie stelle ich den Antrag?

Jun 06, 25

Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen mit weniger als 2% Sehfähigkeit können in Deutschland Blindengeld erhalten. Das Blindengeld wird von dem Bundesland ausgezahlt, in dem die Person lebt — und ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Die Beträge unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich: von 325 € in Schleswig-Holstein bis 785 € in Hessen (Stand: Juli 2025). In diesem Ratgeber erklären wir, wer Anspruch hat, wie hoch das Blindengeld in Deinem Bundesland ist, und wie Du in drei Schritten den Antrag stellst.

Was sind Blindengeld, Blindenhilfe und Sehbehindertengeld?

Blinde und sehbehinderte Menschen stehen im Alltag vor vielen Herausforderungen und müssen oft mit Einschränkungen kämpfen. Um diese Nachteile besser ausgleichen zu können, können blinde und hochgradig sehbehinderte Personen in Deutschland Blindengeld und Sehbehindertengeld erhalten. Die Leistung wird monatlich von dem Bundesland ausgezahlt, in dem die betroffene Person lebt.

Blindengeld und Sehbehindertengeld werden unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen gezahlt.

 

Wir haben eine Checkliste zum Ausdrucken und Abhaken für Dich zusammengestellt. 

 

Der Unterschied zwischen Blindengeld und Blindenhilfe

Anders als das Blindengeld ist Blindenhilfe abhängig vom Einkommen und Vermögen. Personen mit starken Sehbehinderungen oder Blindheit können Blindenhilfe erhalten, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Blindengeld wird auf die Blindenhilfe angerechnet, so dass man das Blindengeld erhält und zusätzlich einen Teil der Blindenhilfe erhalten kann.

 

Ab wie viel Sehkraft bekommt man Blindengeld? Ab wieviel Dioptrien ist man blind?

Blindengeld kann man erhalten, wenn man die folgenden Kriterien erfüllt:

  • Die Sehkraft des besser sehenden Auges beträgt weniger als 2% oder Visus 0,02
  • Der Wohnort und Lebensmittelpunkt ist in Deutschland

Viele Menschen Fragen sich: Ab wie viel Sehkraft bekommt man Blindengeld? Blindengeld kann von Menschen beantragt werden, die blind im Sinne des Gesetzes sind. Blindheit liegt vor, wenn die Sehfähigkeit 0,02 (umgangssprachlich auch 2%) oder weniger beträgt. Auch Menschen, deren Gesichtsfeld weniger als 5° beträgt, gelten als blind. Auch Mischformen von geringer Sehfähigkeit und starken Verengungen des Gesichtsfeldes können bedeuten, dass eine Person als blind gilt.

Eine Person gilt als blind, wenn ein Augenarzt die Blindheit festgestellt hat.

Kann man Blindengeld erhalten, wenn man auf einem Auge blind ist?

In der Regel gilt ein Mensch nur dann als blind, wenn die Sehfähigkeit auf beiden Augen weniger als 2% beträgt. Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich Blindengeld zu erhalten, wenn man auf einem Auge blind ist und das andere Auge eine höhere Sehfähigkeit hat.

Erhält man Blindengeld bei Makuladegeneration?

Für Menschen mit Makuladegenration gelten die gleichen Voraussetzungen zum Erhalt von Blindengeld wie bei anderen Augenerkrankungen. Eine Person kann also auch Blindengeld bei Makuladegeneration erhalten, wenn ihre Sehfähigkeit weniger als 2% beträgt oder wenn ein Augenarzt aus anderen Gründen festgestellt hat, dass die Person als blind einzustufen ist.

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Ab wie viel Sehkraft bekommt man Sehbehindertengeld?

So wie blinde Menschen Blindengeld erhalten können, gibt es auch finanzielle Hilfen für sehbehinderte Menschen, nämlich das Sehbehindertengeld. Ähnlich wie beim Blindengeld müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Um Sehbehindertengeld zu erhalten, muss außerdem ein entsprechender Antrag gestellt werden. Viele Menschen mit Seheinschränkungen fragen sich deshalb: Ab wann ist man sehbehindert? Ab wann bekommt man Sehbehindertengeld?

Sehbehindertengeld Voraussetzungen

Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung können Sehbehindertengeld beantragen. Eine hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn die Sehfähigkeit 0,05 (5%) oder weniger beträgt.

Menschen deren Sehfähigkeit mehr als 5% beträgt, gelten nicht als hochgradig sehbehindert und haben deshalb keinen Anspruch auf Sehbehindertengeld.

 

Wozu sind Blindengeld und Sehbehindertengeld gedacht?

Blindengeld und Sehbehindertengeld sollen dazu beitragen, die höheren Lebenshaltungskosten auszugleichen, die aufgrund der Seheinschränkungen entstehen. Dazu gehören Dienstleistungen und Produkte, die blinde und sehbehinderte Menschen im Gegensatz zu normal sehenden Menschen benötigen. Dazu gehören unter anderem:

  • Assistenzleistungen, z.B. zum Einkaufen, zum Vorlesen von Post oder zur Begleitung, z.B. bei Arztbesuchen oder Freizeitbeschäftigungen
  • Bücher in Blindenschrift oder in hörbarer Form
  • Taxifahrten
  • Reinigungshilfen für den Haushalt

 

Warum ist es wichtig, Blindengeld zu beantragen?

Das Gesicht eines geliebten Menschen erkennen, Straßenschilder lesen oder beim Einkaufen die Lieblingskekse entdecken, ist für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen nicht oder nicht mehr möglich. Im Alltag kommt es deshalb zu kräftezehrenden Situationen, die mit Dienstleistungen und Hilfsmitteln erleichtert werden können.

Ein Problem ist, dass Menschen mit geringer Sehkraft viel häufiger Hilfe im Alltag benötigen oder spezielle Hilfsmittel benötigen, die mit hohen Kosten verbunden sind. Und genau dafür gibt es das Blindengeld. Es ist kein Luxus, sondern eine Anerkennung der besonderen Lebenssituation und ein finanzieller Ausgleich, um die zusätzlichen Kosten, die im Alltag entstehen, zu decken.

 

Blindengeld beantragen – so geht’s in 3 Schritten

Die Beantragung von Blindengeld ist einfacher, als viele denken. Mit den richtigen Unterlagen und ein wenig Vorbereitung lässt sich der Antrag problemlos stellen. Hier zeigen wir Dir den Ablauf Schritt für Schritt.

Antragsunterlagen liegen auf eine Tisch. Darauf befindet sich ein Stempel aus Holz.

1. Antragsunterlagen besorgen

Die Antragsformulare erhältst Du bei deiner Kreis- oder Stadtverwaltung. Viele Bundesländer stellen die Formulare auch online als PDF oder Online-Antrag zur Verfügung.
Achtung: In Nordrhein-Westfalen sind je nach Wohnort der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zuständig.

2. Unterlagen und Nachweise zusammenstellen

Für die Antragstellung benötigst Du in der Regel:

  • Ärztliches Gutachten vom Augenarzt („Bescheinigung nach § 72 SGB XII“)
  • Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis oder Meldebescheinigung)
  • Bankverbindung
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl + Bescheid (falls vorhanden)
  • Pflegegrad-Bescheid (falls vorhanden)
  • Vollmacht, wenn Angehörige den Antrag stellen

Achte darauf, dass die Unterlagen aktuell sind. Für manche Nachweise können Gebühren anfallen.

3. Antrag ausfüllen und einreichen

Fülle den Antrag sorgfältig aus, lege alle Nachweise bei und reiche ihn ein. Möglichkeiten:

  • Persönlich bei der Stadt- oder Kreisverwaltung
  • Per Post
  • Online (in einigen Bundesländern möglich)

Bearbeitungszeit: ca. 4–12 Wochen

  • Positiver Bescheid → Blindengeld wird rückwirkend ab Antragsmonat gezahlt
  • Negativer Bescheid → Widerspruch innerhalb von 1 Monat möglich

Weitere Tipps und Hilfe

  • Kosten: Es fallen keine Antragsgebühren an, lediglich evtl. Gebühren für ärztliche Nachweise.
  • Beratung: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), regionale Blindenvereine und Behindertenbeauftragte helfen kostenlos weiter.

Fazit: Mit guter Vorbereitung und den richtigen Unterlagen ist die Beantragung von Blindengeld unkompliziert.

Wir haben eine Checkliste zum Ausdrucken und Abhaken für Dich zusammengestellt. 

Hier findest Du das passende Formular für Dein Bundesland

Eine Waschmaschine mit Armen hält ein Megafon. Unter dem Bild ist geschrieben "Kann Deine Waschmaschine sprechen lernen?. Finde heraus, ob Deine Waschmaschine lernen kann zu sprechen, damit sie für blinde Menschen bedienbar ist!" Darunter eine Aufforderung auf das Bild zu klicken, um mehr zu erfahren.

Wird Pflegegeld vom Blindengeld abgezogen?

Viele fragen sich: „Wird Blindengeld vom Pflegegeld abgezogen?“. Ja, in den meisten Bundesländern wird das Blindengeld mit den Leistungen der Pflegekasse verrechnet.

Der Grund dafür: Die Leistungen der Pflegekasse wie die Nacht- und Tagespflege decken bereits den Mehraufwand für sehbehinderte Menschen ab. Deshalb wird der Nachteilsausgleich für Blinde gekürzt.

Blindengeld und Blindenhilfe werden in den meisten Bundesländern gekürzt, wenn eine Person auch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhält. Die Minderung des Blindengeldes richtet sich nach dem Pflegegrad der Person und dem Bundesland, in dem die Person wohnt.

Blindengeld und Pflegegrad 2

Die Anrechnung des Pflegegeldes auf das Blindengeld unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern. Bei Pflegegrad 2 beträgt die Anrechnung des Pflegegeldes auf das Blindengeld meist etwa 50%. In NRW beispielsweise ist wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 mit 54% angerechnet, während in Bayern 46% angerechnet werden.

Blindengeld und Pflegegrad 3

Bei höheren Pflegegraden wie Pflegegrad 3, 4 und 5 wird das Pflegegeld zu einem anderen Anteil auf das Blindengeld angerechnet als bei Pflegegrad 2. Auch hier unterscheidet sich die Anrechnung in den verschiedenen Bundesländern. In NRW beispielsweise ist wird das Pflegegeld bei den Pflegegraden 3 bis 5 mit 29% angerechnet, während in Bayern 33% angerechnet werden.

Weiter unten sind die Beträge des Blindengeldes nach Kürzung für die verschiedenen Bundesländer und Pflegegrade aufgelistet.

 

Wie hoch ist das Blindengeld in Deinem Bundesland?

Die Höhe des Blindengeldes und des Sehbehindertengeldes unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern und ist auch vom Alter des Berechtigten abhängig.

Außerdem werden Pflegeleistungen für Menschen mit Pflegegrad auf das Blindengeld angerechnet, so dass sich das Blindengeld verringert, wenn eine Person Pflegeleistungen erhält.

Nachfolgend findest Du eine Übersicht über das Blindengeld und Sehbehindertengeld in den verschiedenen Ländern. Die genannten Beträge stellen die monatliche Zahlung dar. Alle Angaben sind ohne Anspruch auf Richtigkeit.

Die Höhe des Blindengeldes und des Sehbehindertengeldes unterscheidet sich je nach Bundesland und ist auch vom Alter des Berechtigten abhängig. Außerdem werden Pflegeleistungen auf das Blindengeld angerechnet.

Übersicht: Blindengeld nach Bundesland (Stand: Juli 2025)

Bundesland Blindengeld / Monat
Baden-Württemberg 410 €
Bayern 776 €
Berlin 730,55 €
Brandenburg 425 €
Bremen 536,96 €
Hamburg 695,50 €
Hessen 785,34 €
Mecklenburg-Vorpommern 430 €
Niedersachsen 450 €
Nordrhein-Westfalen 913,19 € (18–59 J.) / 473 € (ab 60 J.)
Rheinland-Pfalz 410 €
Saarland 460 €
Sachsen 380 €
Sachsen-Anhalt 460,44 €
Schleswig-Holstein 325 €
Thüringen 472 €

Quelle: DBSV, Stand 01. Juli 2025. Beträge für volljährige blinde Menschen ohne Pflegegrad, privat wohnend. Abweichungen möglich bei Minderjährigen, Pflegebedürftigkeit oder Heimunterbringung.

Eine Frau schaut in den Backofen und macht einen erschrockenen Gesichtsausdruck. Im Backofen befinden sich zwei angebrannte Kuchen und Rauch. Unter dem Bild ist geschrieben "Nie wieder die falsche Backtemperatur. Feelware bringt Herde zum Sprechen, damit sie für blinde Menschen bedienbar sind." Darunter eine Aufforderung auf das Bild zu klicken, um mehr zu erfahren.

Hier findest Du Informationen zum Blindengeld in Deinem Bundesland:

Blindengeld Baden-Württemberg

Blindengeld Bayern

Blindengeld Berlin

Blindengeld Brandenburg

Blindengeld Bremen

Blindengeld Hamburg

Blindengeld Hessen

Blindengeld Mecklenburg-Vorpommern

Blindengeld Niedersachsen

Blindengeld NRW Nordrhein-Westfalen

Blindengeld Rheinland-Pfalz

Blindengeld Saarland

Blindengeld Sachsen

Blindengeld Sachsen-Anhalt

Blindengeld Schleswig-Holstein

Blindengeld Thüringen

Blindengeld Baden-Württemberg

Für Volljährige ab 18 Jahre beträgt das Blindengeld in Baden-Württemberg:

  • Ohne Pflegegrad: 410 €
  • Mit Pflegegrad 2: 250,38 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 212,33 €
  • In Einrichtungen: 205 €

Für Minderjährige bis 18 Jahre:

  • Ohne Pflegegrad: 205 €
  • In Einrichtungen: 102,50 €

Antrag: In den Bürgerbüros der Stadtverwaltungen, Landkreise und Gemeinden.

Blindengeld Bayern

Das Blindengeld in Bayern gilt unabhängig vom Alter:

  • Ohne Pflegegrad: 776 €
  • Mit Pflegegrad 2: 616,38 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 578,33 €
  • In Einrichtungen: mindestens 388 €

Sehbehindertengeld Bayern (unabhängig vom Alter):

  • Ohne Pflegegrad: 232,80 €
  • Mit Pflegegrad 2: 73,18 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 35,13 €
  • In Einrichtungen: mindestens 194 €

Blindengeld Berlin

Ab dem Alter von einem Jahr erhalten blinde Menschen in Berlin:

  • Ohne Pflegegrad: 730,55 €
  • Mit Pflegegrad 2: 570,93 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 532,88 €
  • In stationären Einrichtungen: 365,28 €

Sehbehindertengeld Berlin (ab dem Alter von einem Jahr):

  • Ohne Pflegegrad: 182,64 €
  • Mit Pflegegrad 2 bis 5: 91,32 €
  • In stationären Einrichtungen: 91,32 €

Blindengeld Brandenburg

In Brandenburg erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr:

  • Ohne Pflegegrad: 425 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 227,33 €
  • In Einrichtungen: 212,50 €

Minderjährige ab dem 1. Lebensjahr bis 18 Jahre: 212,50 € ohne Pflegegrad.

Blindengeld Bremen

In Bremen erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr:

  • Ohne Pflegegrad: 536,96 €
  • Mit Pflegegrad 2: 189,96 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: kein Blindengeld (Anrechnung übersteigt Blindengeld)

Minderjährige ab dem 1. Lebensjahr bis 17 Jahre: 268,48 € ohne Pflegegrad. Mit Pflegegrad 2–5: kein Blindengeld.

Blindengeld Hamburg

In Hamburg erhalten blinde Personen unabhängig von ihrem Alter:

  • Ohne Pflegegrad: 695,50 €
  • Mit Pflegegrad 2: 534,73 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 494,18 €
  • In Einrichtungen: mindestens 347,75 €

Blindengeld Hessen

In Hessen erhalten volljährige Personen:

  • Ohne Pflegegrad: 785,34 €
  • Mit Pflegegrad 2: 625,72 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 587,67 €
  • In Einrichtungen: 392,67 €

Minderjährige Personen ab dem 1. Lebensjahr bis 17 Jahre:

  • Ohne Pflegegrad: 457,38 €
  • Mit Pflegegrad 2: 377,57 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 358,55 €
  • In Einrichtungen: 228,69 €

Sehbehindertengeld Hessen — Volljährige:

  • Ohne Pflegegrad: 235,60 €
  • Mit Pflegegrad 2: 187,72 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 176,30 €
  • In Einrichtungen: 78,53 €

Sehbehindertengeld Hessen — Minderjährige:

  • Ohne Pflegegrad: 137,21 €
  • Mit Pflegegrad 2: 57,40 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 38,38 €
  • In Einrichtungen: 45,74 €

Blindengeld Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern erhalten volljährige Personen:

  • Ohne Pflegegrad: 430 €
  • Mit Pflegegrad 2: 296,06 €
  • Mit Pflegegrad 4 bis 5: 230 €

Minderjährige: 273,05 € ohne Pflegegrad.

Sehbehindertengeld Mecklenburg-Vorpommern: Volljährige 107,50 €, Minderjährige 68,26 € monatlich.

Blindengeld Niedersachsen

In Niedersachsen erhalten blinde Personen unabhängig von ihrem Alter:

  • Ohne Pflegegrad: 450 €
  • Mit Pflegegrad 2: 315 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 285 €
  • In Einrichtungen: 225 €

Blindengeld NRW Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen beträgt das Blindengeld für blinde Menschen zwischen dem 18. und dem 59. Lebensjahr:

  • Ohne Pflegegrad: 913,19 €
  • Mit Pflegegrad 2: 725,81 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 739,48 €
  • In Anstalt/Heim: mindestens 456,60 €

Für blinde Menschen ab dem 60. Lebensjahr:

  • Ohne Pflegegrad: 473 €
  • Mit Pflegegrad 2: 285,62 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 299,29 €
  • In Anstalt/Heim: mindestens 236,50 €

Für minderjährige blinde Menschen bis zum 18. Lebensjahr: 457,38 € (keine Kürzung wegen Pflegeleistungen). In Anstalt/Heim: mindestens 228,69 €.

Achtung: In Nordrhein-Westfalen sind je nach Wohnort der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zuständig.

Sehbehindertengeld NRW: 77 € monatlich (ab Vollendung des 16. Lebensjahres, keine Kürzung bei Pflegebedarf oder Heimunterbringung)

Blindengeld Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr:

  • Ohne Pflegegrad: 410 €
  • Mit Pflegegrad 2: 250,38 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 212,33 €
  • In Einrichtungen: keine Landesleistung

Minderjährige bis 18 Jahre:

  • Ohne Pflegegrad: 205 €
  • Mit Pflegegrad 2: 45,38 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 7,33 €

Blindengeld Saarland

Im Saarland erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr:

  • Ohne Pflegegrad: 460 €
  • Mit Pflegegrad 2: 301 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 259 €
  • In Einrichtungen: 230 €

Minderjährige bis 18 Jahre:

  • Ohne Pflegegrad: 327 €
  • Mit Pflegegrad 2: 168 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 130 €
  • In Einrichtungen: 164 €

Blindengeld Sachsen

In Sachsen beträgt das Blindengeld für blinde Menschen ab dem 14. Lebensjahr:

  • Ohne Pflegegrad: 380 €
  • Mit Pflegegrad 2: 241,20 €
  • Mit Pflegegrad 4 bis 5: 190 €
  • In Einrichtungen: 190 €

Für Minderjährige bis 14 Jahre:

  • Ohne Pflegegrad: 285 €
  • Mit Pflegegrad 2: 146,20 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 142,50 €
  • In Einrichtungen: 142,50 €

Sehbehindertengeld Sachsen: 100 € monatlich (keine Kürzung wegen Pflegeleistungen)

Blindengeld Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr:

  • Ohne Pflegegrad: 460,44 €
  • Mit Pflegegrad 2: 300,82 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 262,77 €
  • In Einrichtungen: 230,22 €

Minderjährige bis 18 Jahre:

  • Ohne Pflegegrad: 319,76 €
  • Mit Pflegegrad 2: 160,14 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 122,09 €
  • In Einrichtungen: 159,88 €

Sehbehindertengeld Sachsen-Anhalt: 66,50 € monatlich (keine Kürzung wegen Pflegeleistungen)

Blindengeld Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein erhalten blinde Personen ab dem 18. Lebensjahr:

  • Ohne Pflegegrad: 325 €
  • Mit Pflegegrad 2: 186,20 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 85,40 €
  • In Einrichtungen: mindestens 162,50 €

Minderjährige bis 18 Jahre:

  • Ohne Pflegegrad: 225 €
  • Mit Pflegegrad 2: 197,24 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 177,08 €
  • In Einrichtungen: mindestens 112,50 €

Blindengeld Thüringen

Unabhängig vom Alter beträgt das Blindengeld in Thüringen:

  • Ohne Pflegegrad: 472 €
  • Mit Pflegegrad 2: 215,23 €
  • Mit Pflegegrad 3 bis 5: 150,45 €
  • In Einrichtungen: 107,62 €

Häufige Fragen zum Blindengeld

Gilt Blindengeld als steuerpflichtiges Einkommen und kann es gepfändet werden?

Nein, es ist in der Regel steuerfrei und wird nicht als Einkommen angerechnet. Es kann nicht gepfändet werden.

Kann ich Blindengeld im Ausland beziehen?

Wenn Du es beantragen willst, ist ein Wohnsitz in Deutschland erforderlich. Längere Auslandsaufenthalte führen möglicherweise zum Wegfall der Leistung.

Ab wie viel Sehkraft bekommt man Blindengeld?

Ein Anspruch besteht, wenn eine Person blind ist und in Deutschland lebt. In der Regel gilt ein Mensch nur dann als blind, wenn die Sehkraft auf beiden Augen weniger als 2 % beträgt. Wenn jemand auf einem Auge blind ist und das andere Auge eine höhere Sehkraft aufweist, liegt oft kein Anspruch vor.

Gibt es das Blindengeld auch für Kinder?

Egal ob Kind, Erwachsener oder Senior: Es wird altersunabhängig ausgezahlt. Es spielt also keine Rolle, ob die Sehbehinderung angeboren ist oder ob es im fortgeschrittenen Alter zu einer Erblindung gekommen ist.

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