Als Angehöriger wie auch als Betroffener ist die Einstufung einer Sehbehinderung eine wichtige Orientierungshilfe. Sie schafft Klarheit über das Ausmaß der Beeinträchtigung und ermöglicht es, auf Basis des resultierenden Grades der Behinderung entsprechende Sozialleistungen zu beantragen.
Ein Blick in die folgenden Tabellen bietet Dir eine erste Einordnung, wie eine Sehbehinderung typischerweise eingestuft wird. Zudem erfährst Du, wie der genaue Wert durch einen Gutachter ermittelt wird.
Wie wird meine Sehbehinderung mithilfe einer Tabelle eingestuft?
Ein Augenarzt misst die Sehstärke (lat. Visus) beider Augen unter Berücksichtigung einer möglichen Korrektur durch Brille oder Kontaktlinsen. Der ermittelte Visus-Wert liegt zwischen 0,0 und 1,0 – umgangssprachlich entspricht dies 0 bis 100 Prozent Sehleistung.
Ein weiteres Kriterium ist die Gesichtsfeldeinschränkung. Das Gesichtsfeld ist der Bereich, den Du ohne Augenbewegung wahrnehmen kannst. Es wird in Grad gemessen. Liegt eine Einschränkung vor, sind Teile des Umfelds nicht mehr sichtbar, sodass sich der Sehbereich stark verringert.
Mit den beiden Messwerten resultiert eine grundlegende Einstufung der Sehbehinderung, die in Tabellen abzulesen ist.
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Einstufung: |
Sehschärfe (in %) und Gesichtsfeld |
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Geringgradige Sehbehinderung |
30 % bis 10 % |
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Wesentliche Sehbehinderung |
10 % bis 5 % |
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Hochgradige Sehbehinderung |
5 % bis 2 % oder das Gesichtsfeld stark eingeschränkt ist |
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Blindheit |
Unter 2 % oder Gesichtsfeld unter 5 Grad |
Tabelle 1: Sehbehinderung-Einstufung-Tabelle.
Was bedeutet die Einordnung im Alltag?
Menschen mit Sehbehinderung nehmen viele Details wie die Beschreibung der Inhaltsstoffe auf Lebensmitteln weniger klar oder gar nicht wahr. Sie können jedoch mit geeigneten Hilfsmitteln, Trainings und Anpassungen einen großen Teil ihres Alltags weitgehend selbstständig bewältigen.
Die Einstufung ist daher nicht nur eine medizinische Diagnose, sondern hat praktische und rechtliche Auswirkungen. Sie bildet die Grundlage für:
- Sehhilfen und technische Hilfen
- Trainings zur Rehabilitation und Orientierung
- Finanzielle Unterstützung, zum Beispiel Blindengeld (je nach Bundesland)
- Wichtige Nachteilsausgleiche
- Bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Diese Angebote erleichtern den Alltag sowohl für Betroffene als auch für Angehörige.
Wie werden die Sehschärfe und das Gesichtsfeld gemessen?
Ein einfaches Verfahren, die Sehschärfe zu prüfen, ist das Erkennen von Zeichen auf einer Sehtafel. Die Tafel zeigt Symbole in verschiedenen Größen, die von der getesteten Person aus einer festgelegten Entfernung vorgelesen werden. Das kleinste Symbol, das sicher erkannt wird, gibt die Sehkraft an.
Bei der Gesichtsfeldmessung erscheinen auf einer halbkugelförmigen Fläche Lichtpunkte, die der Patient erkennen und bestätigen soll. Werden Lichtreize – beispielsweise im äußeren Gesichtsfeld – nicht wahrgenommen, weist dies auf einen entsprechenden Gesichtsfeldausfall hin.
Wichtig: Augen können sich im Laufe der Zeit verändern. Deshalb ist es sinnvoll, regelmäßig einen Sehtest durchführen zu lassen. Bei sinkenden Werten sollte auch der Status der Sehbehinderung erneut geprüft werden.
Lerne Hilfsmittel als Unterstützung für Sehbehinderungen kennen
Wer schlecht sieht oder blind ist, kann seinen Alltag durch Hilfsmittel erheblich erleichtern. Ein mobiles Lesegerät hilft zum Beispiel dabei, Geldscheine oder Produkte besser zu erkennen und sich Texte oder Tabellen vorlesen zu lassen. Auch Haushaltsgeräte lassen sich technisch so anpassen, dass sie barrierefrei bedienbar sind. Dein Herd oder Deine Waschmaschine können mit einer Sprachausgabe ausgestattet werden, die Dir Einstellungen wie die Temperatur oder Programme direkt vorliest.
Probiere die Funktionen solcher Hilfsmittel gerne gemeinsam mit Deinem Angehörigen aus, indem Du Dir die Produkte ausleihst: Feelware jetzt testen.
Die Anschaffung der Hilfsmittel ist mit Kosten verbunden, jedoch sind eine finanzielle Unterstützung und Sozialleistungen möglich. Eine offizielle Einstufung der Sehbehinderung von einem Gutachter erleichtert die Kostenerstattung. Welche Leistungen möglich sind, ist abhängig von dem Grad der Behinderung.
Grad der Behinderung (GdB) mit Tabelle ermitteln
Anhand der ermittelten Sehschärfe lässt sich der Grad der Behinderung (GdB) ermitteln. Die Brillenstärke und auch die Art der Augenerkrankung sind dabei nicht relevant, es werden jedoch zusätzliche Werte wie die Größe des Gesichtsfeldes beachtet.
Der GdB setzt sich aus allen körperlichen, kognitiven, psychischen und Sinnesbeeinträchtigungen zusammen, sodass – falls eine weitere Einschränkung vorliegt – der Wert höher ausfallen kann.
Der genaue Wert zwischen 20 und 100 wird in einem komplexen Verfahren von einem Gutachter mithilfe der „versorgungsmedizinischen Grundsätze“ – also Regeln und Leitlinien, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen objektiv zu bewerten – ermittelt. Die gesetzliche Grundlage ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).
Eine erste Einordnung liefert die folgende Tabelle. Die vollständige „GdB-Tabelle“ ist in der VersMedV zu finden.
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Best korrigierter Visus (besseres Auge)
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Einstufung |
Typischer GdB |
|
0,5 – 0,3 |
Leichte Sehbehinderung |
20 |
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0,3 – 0,2 |
Leichte bis mäßige Sehbehinderung |
20–30 |
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0,2 – 0,1 |
Mäßige Sehbehinderung |
30–40 |
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0,1 – 0,05 |
Hochgradige Sehbehinderung |
50–60 |
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< 0,05 |
Erheblich sehbehindert |
70–100 |
|
< 0,02 |
Blindheit |
100 |
Tabelle 2: Einstufung nach Grad der Behinderung
Die Werte der Tabelle gelten unter der Annahme eines normalen Gesichtsfeldes. Weicht das Gesichtsfeld ab, zum Beispiel wenn ein Tunnelblick (< 5° Einengung) oder Skotom (≥ 5° Einengung) vorliegt, kann eine erhebliche Änderung der Bewertung erfolgen, da eine erhöhte Seeeinschränkung vorhanden ist.
Wichtig: Die GdB-Werte von Visus und Gesichtsfeld sind nicht zu addieren, sondern der schwerwiegendste Befund ist zu berücksichtigen, da die gesamte Beeinträchtigung zur Bewertung herangezogen wird.
Auch andere Faktoren wie eine Farbblindheit, Einäugigkeit (Monokularität), wechselnde Sehschärfe oder ob ein Auge noch besser ist, spielen eine Rolle. Ebenso wird bei Kindern die Sehkraftentwicklung berücksichtigt. Die genaue Berechnung ist komplex und ist individuell von einem Gutachter zu bestimmen.
GdB ist wichtig für Anträge und Zuschüsse!
Bei einigen Anträgen für Sozialleistungen, wie die Rente, ist die Einstufung der Sehbehinderung bzw. der resultierende Grad der Behinderung anzugeben.
Beispielsweise kann ein Schwerbehindertenausweis ab einem GdB von 50 beantragt werden. In dem Ausweis werden die entsprechenden Merkzeichen eingetragen, die Rückschlüsse auf die Einstufung erlauben und festlegen, welche Leistungen, wie etwa die Befreiung vom Rundfunkbeitrag, in Anspruch genommen werden können.
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Merkzeichen |
GdB-Wert |
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Bl |
Sehstärke unter 2 % |
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H |
100 (bei Kindern 80) |
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G |
≥ 70 |
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RF |
≥ 60 |
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B |
≥ 70 |
Tabelle 3: Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Ein Beispiel:
Das Merkzeichen „Bl“ wird einer blinden Person zugeordnet. Sie hat unter anderem Anspruch auf Blindengeld, Blindenhilfe, Parkplatzreservierungen und Steuervergünstigungen.
Für welche Nachteilsausgleiche bin ich je nach Einstufung berechtigt?
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist mit einer Sehbeeinträchtigung erschwert, weshalb es Nachteilsausgleiche gibt, um das alltägliche Leben zu erleichtern. Je nach Höhe der Einstufung der Sehbehinderung gibt es eine ganze Reihe an Leistungen.
Liegt der GdB-Wert unter 50, gibt es unter anderem ein Budget für Unterstützungsleistungen, Steuervorteile, Kündigungsschutz, Vergünstigungen für Freizeitangebote, Arbeitshilfen bei Bedarf und Parkausweise oder Fahrdienste.
Liegt der Wert über 50, kommen weitere Leistungen hinzu wie einen bezahlten Extraurlaub für 5 Tage pro Jahr und Betroffene können zwei Jahre früher in Rente gehen.
Wie werde ich eingestuft und wo muss ich einen Antrag stellen?
Wenn Du oder Dein Angehöriger eine Einstufung der Sehbehinderung wünschst, musst Du Dich an das Versorgungsamt richten, da die Tabellen nur eine erste Einordnung liefern. Jedem Wohnbereich wird ein eigenes Versorgungsamt zugeordnet. Im Amt oder manchmal auch online stellst Du einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung.
Nun erfolgt ein Feststellungsverfahren:
- Ein Gutachter prüft alle von Dir eingereichten Dokumente (z. B. Nachweis vom Augenarzt, dass eine Sehschwäche vorliegt)
- Falls Dokumente fehlen, kann es sein, dass Du zunächst weitere Dokumente von Ärzten beschaffen musst.
- Der Gutachter bescheinigt den Behinderungsgrad und das Merkzeichen und hält dies in einem Feststellungsbescheid fest.
- Wenn der Bescheid Fehler enthält oder Du nicht mit der Einstufung einverstanden bist, besteht die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.
- Wenn sich der Gesundheitszustand ändert, ist eine erneute Prüfung möglich.
Wie Feelware Dich unterstützen kann
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Fragen und Antworten zur Einstufungstabelle
Wie erfolgt die Einstufung von Sehbehinderungen mithilfe einer Tabelle?
Die Einstufung der Sehbehinderung bestimmt die Sehschärfe (Visus) und das Gesichtsfeld. Eine geringgradige Beeinträchtigung liegt bei einem Visus von 0,3 bis 0,1 (30 % bis 10 %) vor und eine Blindheit bei einem Visus unter 0,02 (unter 2 %) oder einem Gesichtsfeld unter 5 Grad. Die genauen Werte können in Tabellen abgelesen werden.
Wie wird der Grad der Behinderung (GdB-Werte) von der Einstufung der Sehbehinderung abgeleitet?
Für den Grad der Behinderung (GdB) bei einer Sehbehinderung wird die Sehschärfe und das Gesichtsfeld des besseren Auges herangezogen. Der jeweils schwerwiegendere Befund legt den GdB fest. Zusätzliche funktionelle Einschränkungen können ihn erhöhen.
Wer gilt als sehbehindert?
Eine Sehbehinderung liegt vor, wenn der Betroffene mit Brille oder Kontaktlinsen auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von weniger als 30 % besitzt.
Wo ist der Unterschied zum GdS?
Der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) beziffert dieselben Werte wie den Grad der Behinderung (GdB). Die Tabellen sind identisch. Der formale Unterschied: GdS gilt in der Unfallversicherung und GdB im Sozialrecht.
Quelle Bilder:
- https://www.pexels.com/de-de/foto/buch-symbole-beruhren-muster-7188797/




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